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11. Fenster und Fenstertüren

Fenster und Fenstertüren der Wohnungen werden aus pflegeleichtem Kunststoff, in 3-fach Verglasung mit Mehrkammerprofil in Standard-

beschlag ausgeführt. Ausführung aller Fenster mit Wärmeschutzverglasung und nach dem heutigen Stand der Technik (Uw-Wert 1,0). Außen-

fensterbänke sämtlicher Fenster und Fenstertüren in beschichteter oder eloxierter Alukonstruktion. Alle Fenster, außer den Dachflä-

chenfenstern und die für den Brandschutz vorgesehen Fluchtwege, erhalten elektrische Rollläden. Die Treppenhauseingangstür in

Leichtmetallkonstruktion. Sicherheitsverglasung wo vorgeschrieben (Uw-Wert 1,1). Den Anforderungen des Brandschutzes sowie der

Fluchtwege von behördlicher Seite wird durch den Verkäufers nachgekommen. Ergänzend wird hierzu auf die gesetzlichen Vorgaben

und die Auflagen der Baubehörde für Fluchtwege hingewiesen und durch den Verkäufer Folge geleistet.

12. Balkone und Terrassen, Schlosserarbeiten

Balkone aus Metallrahmen mit Eckpfosten. Die Geländer, Balkone, Absturzsicherung und Treppenhaus erhalten korrosionsgeschützte

Metallgeländer gemäß den Architektenplänen. Es wird eine Generalschließanlage eingebaut. Terrassen erhalten eine fachgerechte

Abdichtung sowie zusätzlich eine Dampfsperre. Die Balkone und Terrassen bekommen frostsichere Fliesen- bzw. einen Betonplattenbelag.

Treppenhausbelag in Feinsteinzeug als Tritt -bzw. Setzstufe.

13. Estrich und Bodenaufbau

Wohnräume und Treppenhausflure erhalten einen schwimmenden Estrich auf Wärme- und Trittschalldämmung entsprechend des

Wärme- und Schallschutznachweises und der Vorgabe des Fachingenieurs, des Architekten und Statikers.

14. Fliesenarbeiten

Wände in den Bädern werden 1,2 Meter hoch gefliest, nur im Bereich der Dusche wird deckenhoch gefliest, der Bodenbelag wird

passend zu den Wandfliesen oder ähnlich ausgeführt. Im Gäste WC werden die Wände 1,20 Meter hoch im Dünnbettverfahren ge-

fliest. Die Küchen erhalten einen Fliesenspiegel zwischen Arbeitsplatte und den Hänge- bzw. Unterschränken. Im Bodenbereich der

Küche kommen Fliesen der Keramik- bzw. Feinsteinzeug-Fliesenbelag. Es erfolgt eine Bemusterung zeitnah im Zusammenhang der

Bauarbeiten. Die Käufer haben Wahlmöglichkeit. Im Standard ist ein Quadratmeterpreis von 60,– EUR einschließlich Verlegung und

MwSt. enthalten. Bei Auswahl einer anderen Fliese (Wand- und Bodenfliesen) sind die jeweiligen Mehrkosten vom Auftraggeber bzw.

Käufer zu tragen. Gleiches gilt für den Rechtsanspruch für das ausgewählte Fabrikat.

15. Bodenbelagsarbeiten

Die Küche, der Flur, WC, Abstellraum sowie Balkon sind gefliest. Alle andere Schlaf- und Wohnräume erhalten wahlweise Teppichboden-

oder Laminat Verlegung, einschließlich Sockelleisten. Der Materialwert ist auf einen Quadratmeterpreis von 50,– EUR brutto einschließlich

Verlegung und MwSt. festgelegt.

16. Türen- und Schreinerarbeiten

Die Wohnungsabschlusstüren sind Schallschutztüren in CPL- Weißlack o. gleichwertig, mit Holzumfassungszarge als Schalldämmtüren,

Klima Klasse 3 mit PZ-Schloss und 3-fach Verriegelung und Bodendichtung. Die Wohnungsinnentüren sind aus Röhrenspann (RSP)

CPL-Türen in Weißlack mit Holzumfassungszarge oder gleichwertig. Badezimmertüren und Gäste-WC-Türen erhalten eine WC Garnitur.

Hauseingangstür als Aluminiumtür nach Farbgebung des Bauträgers mit Sicherheitstürbeschlag, Klasse WK2, mit PZ Schloss. Sicherung

auf der Band und Bandgegenseite. Obertürschließer und elektrischen Türöffner.

17. Maler- und Tapezierarbeiten

Die Decken und Wände in den Wohnungen werden mit Raufasertapete tapeziert und weiß gestrichen. Die Treppenhäuser erhalten einen

hellen Rauputz mit körniger Struktur. Die Treppengeländer werden ebenfalls mit heller Farbe gestrichen.

18. Außenanlage- und Gartenanteile

Die gesamte Außenanlage wird nach den Vorgaben des Architekten gestaltet. Zugangswege, Zufahrtswege werden in verschiedenen

Pflasterarten gemäß Baugenehmigung und Auflagen der Baubehörde und des Gewässerschutzes (Oberflächenwasserentwässerung) sowie

Planung des Bauträgers ausgeführt. Die Grünflächen und Bepflanzungen werden durch den Bauträger angelegt. Die Außenbeleuchtung

und die Beleuchtung des Eingangs erfolgt nach Angaben des Fachingenieurs mit Bewegungsmeldern. Die Erdgeschosswohnungen

erhalten Privatgärten (Sondernutzungsrecht).

Allgemeines:

Für die Planung und Ausführung gelten folgendes:

– die anerkannten Regeln der Baukunst

– die anerkannten Regeln der Technik

– die Ausführungspläne

– die Baugenehmigung und behördlichen Auflagen

– die Baubeschreibung und die Planung des Architekten und

der Fachingenieure

In den Bauzeichnungen eingezeichnetes Mobiliar ist nicht im Lieferumfang enthalten, sofern es nicht ausdrücklich in dieser Baube-

schreibung genannt wird. Die Baubeschreibung hat Vorrang vor der Plandarstellung, sie ist verbindlich. Die in den Plänen dargestellten

Abmessungen sind Rohbaumaße, ohne Putz, Estrich, Fliesenbelag und Installationskanälen. Die in den Verkaufsunterlagen genannten

Wohnflächengrößen werden aus den Maßen der Bauzeichnungen entsprechend der WoFIV entnommen mit der Maßgabe, dass die

Terrassen bzw. Dachterrassen und Balkonflächen mit 50 % der Wohnfläche angerechnet werden, da es sich um ein ausprägendes Bauteil

handelt. Grundreinigung: Alle Wohnungen werden vor der Übergabe komplett gereinigt, einschließlich der externen Abstellräume bzw.

Technikräume.

Allgemeine Hinweise:

Durch wasserundurchlässiges Betonkonstruktionen diffundiert materialbedingt in geringen Umfang Feuchtigkeit (siehe hierzu DIN 18 195,

Entwurf Oktober 1998), die durch regelmäßige Belüftung schadlos abgeführt wird. Dieser Hinweis bezieht sich nur auf das Raumklima.

Das Badezimmer ist als modernes „Wohnbad“ d.h. Hygiene-, Pflege- und Regenerationsraum konzipiert. Das Bad ist kein „Nassraum“,

z. B. mit wannenartiger Bodenabsenkung, Bodenablauf oder Sicherheitstürschwelle. Das Wohnbad wird in Anlehnung an das Merkblatt

des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Fachverband Fliesen, abgedichtet. Die dauerelastische Verfugung unterliegt bei un-

sachgemäßer Pflege dem Angriff von Mikroorganismen sowie natürlichen Schrumpfungsprozessen. Sie ist als sogenannte Wartungstür

vom Käufer regelmäßig zu pflegen und zu warten. Bei nicht ausreichender Pflege muss die Verfugung aus optischen und hygienischen

Gründen erforderlichenfalls eventuell innerhalb der fünfjährigen Gewährleistungszeit vom Nutzer erneuert werden. Holz ist ein Na-

turprodukt. Holz ist Veränderungen durch z.B. Austrocknung und Wiederbefeuchten ausgesetzt. Darum lassen sich Verdrehungen,

Rissbildung, etc. nicht immer vermeiden. Dies bedeutet keinen Qualitätsverlust und ist ohne Bedeutung hinsichtlich der Tauglichkeit des

Materials als Baustoff. Einen Mangel stellt dieser unvermeidliche Vorgang jedoch nicht dar. Risse in Bauteilen, Putzen etc. die aufgrund

der bauphysikalischen Eigenschaft der Baustoffe (wie Kriechen und Schwinde) sowie auf natürlichen Vorgängen bei der Nachhärtung

und Austrocknung des Bauwerkes zurückzuführen sind und innerhalb der Toleranzgrenzen liegen, stellen keinen Gewährleistungsman-

gel dar. Dachabdeckungen, Abdichtungen und Außenwandbekleidungen müssen in gewissen Zeitabständen überprüft werden. Hierfür

wird der Abschluss eines Inspektions- und Wartungsvertrages empfohlen, um die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Bauteile

sicherzustellen. Rechtzeitige Pflege kann die Lebensdauer verlängern und vor größeren Schäden bewahren. Türen, Fenster und Fenster-

türen bedürfen regelmäßiger Wartung, um die Gangbarkeit zu gewährleisten und Schäden vorzubeugen. Es wird daher empfohlen einen

Wartungsvertrag abzuschließen. Die Ausführung erfolgt unter Anerkennung der derzeitigen Baukunst sowie nach Werk- und Detailplänen.

Maßgebliche Differenzen gegenüber den Eingabeplänen, welche sich aus architektonischer oder den bautechnischen Gründen ergeben,

jedoch ohne Einfluss auf Qualität und Funktion des Gebäudes sind, bleiben vorbehalten. Der Schallschutz wird innerhalb der DIN 4109

ausgelegt und entsprechend in der Bauausführung umgesetzt.

Preisangaben:

Alle in dieser Bau- und Leistungsbeschreibung angegebenen Preise sind Preise des deutschen Einzelhandels, einschließlich der derzeit

gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Änderungen:

Erforderliche Änderungen, durch Auflagen der Baugenehmigung oder Teilungserklärung bzw. durch die Prüfstatik sowie notwendige

Änderungen, die den technischen Fortschritt entsprechen und während der Bauausführung erforderlich werden, bleiben vorbehalten.

Alle Informationen und Angaben ohne Gewähr.